Testamentvollstreckung- Ablehnung des Amtes als TV

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgender Fall:

    Behindertentestament, in dem Vor- und Nacherbschaft, sowie TV angeordnet ist. Nun lehnt der TV sein Amt ab, mit der Begründung dass das Vermögen nicht ausreicht um die Bestattungskosten zu tilgen und keine TV mangels Vermögen für den behinderten Vorerben notwendig sei.
    Der Betreuer des Behinderten bestätigt dies mir ebenfalls und reichte mir ein Vermögensverzeichnis vom Nachlass ein, aus dem zu sehen ist dass kein Nachlass vorhanden ist.

    Nun steht im Testament, sofern der TV sein Amt nicht annimmt, soll er einen anderen TV bestimmen.

    Meine Überlegung war nun, ob dies entbehrlich ist, mit dem Verweis, dass kein Nachlassvermögen vorhanden ist?

    Wie würdet ihr Vorgehen?

    Vielen Dank schon einmal vorab

  • Wenn der erste TV keinen ErsatzTV benennt, wäre zu prüfen, ob das Gericht im Rahmen von § 2200 BGB einen Ersatz-TV zu ernennen hat.

    Dabei ist dann aber zu berücksichtigen, ob mit der Amtsniederlegung bzw. Nichtannahme des ersten TV evtl. insgesamt die vom Erblasser angeordnete TV weggefallen ist, weil kein ausreichender Nachlass vorhanden ist.

    Wenn du nach entsprechender Prüfung zu diesem Ergebnis kommst, würde ich einen Beschluss über die Nichtausübung einer Ernennung nach § 2200 BGB (mit ausreichender Begründung) machen und die Akte schließen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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