Hallo zusammen,
ich habe folgender Fall:
Behindertentestament, in dem Vor- und Nacherbschaft, sowie TV angeordnet ist. Nun lehnt der TV sein Amt ab, mit der Begründung dass das Vermögen nicht ausreicht um die Bestattungskosten zu tilgen und keine TV mangels Vermögen für den behinderten Vorerben notwendig sei.
Der Betreuer des Behinderten bestätigt dies mir ebenfalls und reichte mir ein Vermögensverzeichnis vom Nachlass ein, aus dem zu sehen ist dass kein Nachlass vorhanden ist.
Nun steht im Testament, sofern der TV sein Amt nicht annimmt, soll er einen anderen TV bestimmen.
Meine Überlegung war nun, ob dies entbehrlich ist, mit dem Verweis, dass kein Nachlassvermögen vorhanden ist?
Wie würdet ihr Vorgehen?
Vielen Dank schon einmal vorab