San Marino - Lugano-II-Abkommen

  • Kann mir jemand sagen, ob die Republik San Marino Vertragsstaat des Lugano-II-Abkommens ist.

    [Der Kläger beruft sich hinsichtlich der Zuständigkeit dt. Gerichte auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches sich auf das Lugano-II-Abkommen stützt. Mein Mandant ist Staatsbürger der Republik San Marino und hat dort auch seinen Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt.]

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Da San Marino kein Mitgliedsstaat der EU ist, dürfte das Abkommen auch nicht gelten. Dies besteht nur zwischen den EU Staaten, der Schweiz, Lichtenstein, Norwegen, Island (wahrscheinlich habe ich hier auch noch eines vergessen), nicht aber mit San Marino. Hier wäre ein bilaterales Abkommen mit der EU notwendig.

  • Danke, ich hatte immer nur Texte ohne Angabe der Vertragsstaaten gefunden.
    Da die Republik San Marino kein Mitglied der Europäischen Union ist, ist es mit der Zuständigkeit wohl Essig :D.

    Aufgrund der engen Beziehungen der Republik San Marino mit der Europäischen Union dürfte es ein bilaterales Abkommen geben, aber dieses herauszufinden, ist Sache der Gegenseite.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

    2 Mal editiert, zuletzt von Gegs (25. Juli 2018 um 10:48) aus folgendem Grund: JPGR war schneller

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