Kann mir jemand sagen, ob die Republik San Marino Vertragsstaat des Lugano-II-Abkommens ist.
[Der Kläger beruft sich hinsichtlich der Zuständigkeit dt. Gerichte auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches sich auf das Lugano-II-Abkommen stützt. Mein Mandant ist Staatsbürger der Republik San Marino und hat dort auch seinen Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt.]