Hallo zusammen,
ich bin leider bisher nicht fündig geworden. Müssen für einen Antrag auf Erlass eines Pfübs mit gleichzeitigem PKH-Antrag zwei Akten und dementsprechend zwei Aktenzeichen vergeben werden?
Hallo zusammen,
ich bin leider bisher nicht fündig geworden. Müssen für einen Antrag auf Erlass eines Pfübs mit gleichzeitigem PKH-Antrag zwei Akten und dementsprechend zwei Aktenzeichen vergeben werden?
Warum sollte die Entscheidung über die Bewilligung von PKH für einen PfÜB außerhalb des PfÜB-Verfahrens zu bearbeiten sein????
Lediglich in der Sonderform eines Antrags nach § 119 Abs. 2 ZPO wäre hierüber ein eigenes Verfahren anzulegen.
Wird bei uns innerhalb einer Akte bearbeitet.
Zitat von Erläuterungen zu Liste 15 AktO-MVDie (Neu)Erfassung unterbleibt
(a) bei Eingang eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ..., sofern die Sache bereits bei dem Vollstreckungsgericht
anhängig ist oder gleichzeitig anhängig wird, ...
Zitat von Erläuterungen zu Liste 15 AktO-MVDie (Neu)Erfassung unterbleibt
(a) bei Eingang eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ..., sofern die Sache bereits bei dem Vollstreckungsgericht
anhängig ist oder gleichzeitig anhängig wird, ...
So ist dies leider auch in NRW geregelt.
Mir persönlich wäre ja ne gesonderte PKH-Akte lieber, weil es in einer Pfüb-Akte mit Schutzanträgen und mehreren Vergütungsberechnungen gerne mal unübersichtlich werden kann...
Nur weil es in einer Akte ist, heißt es ja nicht, daß Du kein PKH-Heft anlegst.
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