Ich habe jetzt mehrfach folgende Sachlage: Nach öffentlicher Aufforderung ermittelt ein Erbenermittlungsbüro in aufwändiger um umfangreicher Arbeit sämtliche Erben der 3. / 4. Ordnung. Einige Erben unterschreiben den Vertrag und ein Teilerbschein kann beantragt und erteilt werden. Die anderen Erben, welche von dem Erbenermittler kontaktiert wurden, schreiben mir, sie hätten im Bundesanzeiger gelesen, dass Sie Erben seien und beantragen einen Erbschein.
Jetzt kommt mein (Gerechtigkeit-) Problem: Mir liegen sämtliche Urkunden und die Darstellung der Erbfolge vor, bezahlt von den Miterben über den Vertrag mit demErbenermittler.
Sollen diejenigen, die den Vertrag nicht unterschriebenhaben, nunmehr die Nutznießer sein und ihre volle Erbquote ohne jeglichenAufwand kassieren?
Andererseits kann ich ja nicht von den Erben die Vorlage vonUrkunden verlangen, welche sich bereits in der Akte befinden.
Wie verhaltet ihr euch in so einem Fall?