Hallo,
bei folgendem Fall komme ich nicht weiter, mir liegt ein Ersuchen des Finanzamts auf Eintragung einer Sicherungshypothek auf Grund Arrestbeschlusses vor. In dem Arrestbeschluss wird der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen angeordnet. So weit so gut.
Allerdings ersucht das Finanzamt auch in Abt II ein Veräußerungsverbot einzutragen. Kann das Finanzamt auf Grund dieses Beschlusses ein Ersuchen auf Veräußerungsverbot stellen??
Vielen Dank für eure Hilfe!!