Ersuchen Finanzamt Veräußerungsverbot

  • Hallo,

    bei folgendem Fall komme ich nicht weiter, mir liegt ein Ersuchen des Finanzamts auf Eintragung einer Sicherungshypothek auf Grund Arrestbeschlusses vor. In dem Arrestbeschluss wird der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen angeordnet. So weit so gut.
    Allerdings ersucht das Finanzamt auch in Abt II ein Veräußerungsverbot einzutragen. Kann das Finanzamt auf Grund dieses Beschlusses ein Ersuchen auf Veräußerungsverbot stellen??


    Vielen Dank für eure Hilfe!!

  • Ja, genau.

    Aber bei dieser Entscheidung geht es doch nur um die Vollziehungsfrist. Oder steh ich gerade auf dem Schlauch?


    Ups,ich habe es gefunden.

    45 wie lautet denn hier der Eintragungstext in Abt. II?

    Danke für deine Hife!

    Einmal editiert, zuletzt von Doit (26. Juli 2018 um 12:17)

  • Geht meiner Meinung nach auch nur bei einem "Antrag des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen auf Eintragung einer Sicherungshypothek (§ 111f Abs. 2 StPO, § 928, § 932 ZPO) zur Vollziehung des Vermögensarrestes (§ 111e StPO)". Bei einem Arrest nach § 324 AO kann ich als Rechtsfolge kein Veräußerungsverbot erkennen. Im Zweifel würde ich beim Finanzamt anrufen. Im ersten Fall könnte der Eintragungstext "Veräußerungsverbot nach § 136 BGB, § 111f Abs. 4 StPO für den Freistaat/das Land ...; gemäß …" lauten. Nicht sehr phantasievoll aber inhaltlich richtig.

  • Vielen Dank 45!!
    Die verschiedenen Möglichkeiten des Finanzamts haben mich dann doch verwirrt.

    Es war mir dann doch nicht so klar, dass hier das Finanzamt gar nicht nach 324 AO vollstreckt.

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