Hallo,
welche konkreten Handlungen eines Pflegers für unbekannte Beteiligte werden in einem Erbscheinverfahren erwartet? In dem betr. Nachlassfall existiert ein Testament zu Gunsten einer Lebensgefährtin. Als gesetzliche Erben, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, kommen der Enkel der Verstorbenen und evt. dessen Nachkömmlinge in Betracht.
Der Pfleger sollte m.E. in diesem Zusammenhang nochmals die Punkte Testierfähigkeit des Erblassers sowie Echtheit und Auslegung des Testaments unter die Lupe nehmen; ebenso eine Internet-Recherche hinsichtlich der unbekannten Beteiligten, wobei diese Punkte doch eigentlich bereits vom Nachlassgericht geprüft wurden. Oder ist diese Art der Pflegschaft nur als reine Formalie bzgl. der Beteiligung gem. § 345 FamFG anzusehen?
mfg