Hallo liebes Forum!
Mir stellt sich hier ein Problem, dass sich ein wenig wie ein Henne-Ei-Problem ausnimmt.
Für die Einsichtnahme in der Grundbuch braucht es ja bekanntlich ein berechtigtes Interesse oder aber die Genehmigung des / der Eigentümer. Bekanntlich ist ja nun ein reines Kaufinteresse definitiv kein berechtigtes Interesse.
Nun gibt es ja herrenlose Grundstücke, bei denen auch der Fiskus auf sein Aneignungsrecht verzichtet hat. Ein solches Grundstück kann sich ja nun jeder aneignen, der eine entsprechende notarielle Erklärung beim Grundbuchamt einreicht.
Nun möchte ja derjenige, der das zu tun beabsichtigt eventuell vorher mal wissen, welche Lasten und Beschränkungen im Grundbuch eingetragen sind, was man ja nachvollziehen kann.
Wenn also jetzt jemand zu Euch kommt und sagt:
Ich überlege mir, mir das Grundstück anzueignen, aber ich möchte vorher mal ins Grundbuch schauen, bzw. ich würde gerne mal wissen, ob vor mir bereits jemand anderen einen entsprechenden Antrag gestellt hat, weil dann würde ich mir gerne die Notarkosten sparen, gewährt Ihr dem denn Einsicht bzw. erteilt Ihr einen Auszug?
Grüße
T.