Heizkostenpauschale/Nachzahlung

  • Ich denke, den Widerspruch kann der AS doch selbst einlegen, er weiß doch wogegen er angehen will, nämlich dass das Guthaben aus der Abrechnung nicht auf die Heizkostenpauschale angerechnet wird.
    Oder wie ist das mit dem Vergleich, was würde ein Bürger tun, der den Anwalt bezahlen müsste.

  • Doch, natürlich. Wie willst Du mit dem "vernünftigen Selbstzahler" vergleichen, wenn es den gar nicht gibt? Weil er gar nicht in die Entscheidungssituation kommen kann, ob er hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt?

    Übrigens würde der wahrscheinlich den Anwalt in Anspruch nehmen, wenn er sich sicher in seinem Recht ist. Weil dann bei Obsiegen das Amt die Kosten zahlt.

  • Doch, natürlich. Wie willst Du mit dem "vernünftigen Selbstzahler" vergleichen, wenn es den gar nicht gibt? Weil er gar nicht in die Entscheidungssituation kommen kann, ob er hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt?

    Das ist jetzt aber ziemlich n den Haaren herbeigezogen. Sorry.
    Dann dürfte ich diesen Selbstzahler-Vergleich niemals bei einem ALG II Empfänger anwenden. Das ist aus meiner Sicht -sorry- Quatsch.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Es ist unklar und ggf. auch gar nicht mehr möglich, auf was sich der frühere Schein bezog.
    Daher ist der neue Antrag zu prüfen - Problem - Selbstzahler - Mutwilligkeit - und zu entscheiden.

    So wie ich mir den Sachverhalt zusammenreime ist er (auch) Selbstzahler was die Heizkosten angeht und müsste entsprechend
    einen Vermerk in seinem Kürzungsbescheid wiederfinden. Schildert er das Problem glaubhaft und nachvollziehbar, ist der Schein zu erteilen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Doch, natürlich. Wie willst Du mit dem "vernünftigen Selbstzahler" vergleichen, wenn es den gar nicht gibt? Weil er gar nicht in die Entscheidungssituation kommen kann, ob er hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt?

    Übrigens würde der wahrscheinlich den Anwalt in Anspruch nehmen, wenn er sich sicher in seinem Recht ist. Weil dann bei Obsiegen das Amt die Kosten zahlt.

    Der vernünftige Selbstzahler ist genauso nicht existent, wie der objektive Dritte und der ordentliche Kaufmann.

    Wir müssen uns bei unserer Entscheidung immer überlegen, was eine vernünftige und verständige Person tun würde, wenn sie den RA selbst bezahlen müsste. Das heißt was wäre, wenn es Beratungshilfe nicht gäbe?
    Würde sie ihn trotzdem beauftrage oder würde sie darauf verzichten?

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Doch, natürlich. Wie willst Du mit dem "vernünftigen Selbstzahler" vergleichen, wenn es den gar nicht gibt? Weil er gar nicht in die Entscheidungssituation kommen kann, ob er hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt?

    Übrigens würde der wahrscheinlich den Anwalt in Anspruch nehmen, wenn er sich sicher in seinem Recht ist. Weil dann bei Obsiegen das Amt die Kosten zahlt.

    Der vernünftige Selbstzahler ist genauso nicht existent, wie der objektive Dritte und der ordentliche Kaufmann.

    Wir müssen uns bei unserer Entscheidung immer überlegen, was eine vernünftige und verständige Person tun würde, wenn sie den RA selbst bezahlen müsste. Das heißt was wäre, wenn es Beratungshilfe nicht gäbe?
    Würde sie ihn trotzdem beauftrage oder würde sie darauf verzichten?

    :daumenrau

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

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