Heizkostenpauschale/Nachzahlung

  • Ich habe einen Antrag auf BerH vorliegen und bin mir nicht schlüssig, ob es mutwillig ist.

    Fall: Der Antragsteller (Mieter) hat im Mietvertrag eine Heizkostenpauschale in Höhe von 80,- € monatlich.
    Er hat großzügig geheizt -auch bei offenem- Fenster. So sein Vortrag. Er mag wohl den Vermieter auch nicht. Schließlich hat er ja eine Pauschale und damit ist alles abgedeckt. Wortlaut Ast.: "Wenn er so doof ist und nicht Vorauszahlung scheibt, sondern Pauschale, dann brauche ich auch nichts nachzahlen. Sein Pech. Den hab ich schön geschädigt."
    Der Vermieter hat ihm jetzt die Betriebskostenabrechnung präsentiert und er soll 850,- € Heizkosten nachzahlen.
    Dagegen will er aber vorgehen. Schließlich habe er eine Pauschale bezahlt und das sieht er als "all in" für sämtliche Heizkosten und zahle daher nichts nach.

    Kann man das wirklich an dem Begriff "Pauschale" festmachen? Und er kann dann verbrauchen so viel er will, ohne dafür eine Nachzahlung leisten zu müssen?
    Ich tendiere dazu, dass es nicht so ist und würde wegen Mutwilligkeit zurückweisen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich würde es als Pauschale ansehen, die alles abdeckt. Aber auch egal, wenn Mieter und Vermieter darüber streiten, würde ich Beratungshilfe bewilligen.

  • Ich würde es als Pauschale ansehen, die alles abdeckt. Aber auch egal, wenn Mieter und Vermieter darüber streiten, würde ich Beratungshilfe bewilligen.

    Ich würde ihn wohl erst mal zur Verbraucherzentrale schicken. Ansonsten dürfte die Inanspruchnahme der BerH (und nur darum geht es) nicht mutwillig erscheinen, auch wenn sein Verhalten ggü. dem Vermieter (und der Umwelt!) - gelinde gesagt - bedenkenswert ist.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Wurde der Mietvertrag vorgelegt?

    M.E. wäre es dann mutwillig, wenn der Antragsteller falsche Tatsachen behaupten würde, also keine Pauschale vereinbart worden wäre.
    Ist der Sachvortrag aber glaubhaft gemacht, würde ich auch Beratungshilfe bewilligen. Über die Auslegung des Vertrages kann man sich dann herrlich streiten (auch darüber, ob hier ein Schadenersatzanspruch entstanden sein könnte, wenn wirklich so unverantwortlich geheizt worden sei). Da sähe ich dann keine Mutwilligkeit (auch wenn ich das Verhalten des Antragstellers nicht gutheiße. Aber das ist keine Voraussetzung für die Bewilligung von BerH).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Aufgrund des eigenen Vortrags des Antragstellers würde ich wegen Mutwilligkeit zurückweisen (§ 826 BGB).

    Der Mieter mag auf eigene Kosten versuchen, seine Rachegelüste gegenüber dem Vermieter zu stillen. Dafür gibt es keine Unterstützung aus Steuergeldern.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Aufgrund des eigenen Vortrags des Antragstellers würde ich wegen Mutwilligkeit zurückweisen (§ 826 BGB).

    Der Mieter mag auf eigene Kosten versuchen, seine Rachegelüste gegenüber dem Vermieter zu stillen. Dafür gibt es keine Unterstützung aus Steuergeldern.

    Gefiele mir persönlich auch am Besten, entspricht aber leider nicht dem BerHG.


    Wenn der Vermieter den Anspruch trotz tatsächlichem Bestehens einer Pauschalvereinbarung verlangt, darf sich der Mieter da gegen wehren, unabhängig, ob es evtl. dann einen Schadensersatzanspruch von Seiten des Vermieters geben könnte.
    Es kommt im Moment nur darauf an, ob die Forderung des Vermieters rechtmäßig ist, und das darf bei berechtigten Zweifeln der Mieter unter Inanspruchnahme der Beratungshilfe prüfen lassen.


  • Kann man das wirklich an dem Begriff "Pauschale" festmachen?

    Ob die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale hier überhaupt zulässig war oder nicht, und wie dann jeweils die Abrechnung wäre, darüber kann man sich gut streiten. Einfach mal nach Heizkostenpauschale googeln ;)
    Also rechtlich durchaus schwierig für einen Laien.

  • Aufgrund des eigenen Vortrags des Antragstellers würde ich wegen Mutwilligkeit zurückweisen (§ 826 BGB).

    Der Mieter mag auf eigene Kosten versuchen, seine Rachegelüste gegenüber dem Vermieter zu stillen. Dafür gibt es keine Unterstützung aus Steuergeldern.

    Genau diese Bedenken habe ich auch. Bevor ich aber zurückweise, hätte ich gern etwas Sicherheit drüber, ob Heizkostenpauschale wirklich "all in" bedeutet.
    Ich bin weder Mieter noch Vermieter, kenne mich damit also nicht aus. Würde aber denken, dass es ein monatliche Pauschale ist, die man ja irgendwie festlegen muss- und am Ende der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird. Ggfls. wäre dann die Pauschale an den Verbrauch anzupassen.


    @ Ron Pat und Noatalba : Ich bin da nicht so großzügig, wenn ich es als mutwillig ansehe. Bin aber ohnehin als "Hardliner" verschrien.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.


  • Kann man das wirklich an dem Begriff "Pauschale" festmachen?

    Ob die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale hier überhaupt zulässig war oder nicht, und wie dann jeweils die Abrechnung wäre, darüber kann man sich gut streiten. Einfach mal nach Heizkostenpauschale googeln ;)
    Also rechtlich durchaus schwierig für einen Laien.

    Hab ich gegoogelt. Ist nach -überwiegender Ansicht- unzulässig.

    Der Antragsteller sieht es nicht als schwierig an. Er hat sich die Hände gerieben und drauf los geheizt. So hat er sich hier auch aufgeführt.
    Dafür eine Sozialleistung zu bewilligen, fällt mir sehr, sehr schwer. Ja ich weiß, das zählt nicht. ;)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich bin weder Mieter noch Vermieter, kenne mich damit also nicht aus.

    Aber genau das ist doch das Problem. Dennoch eine Mutwilligkeit der Inanspruchnahme von BerH anzunehmen, nur weil der Mieter ein Stinkstiefel ist, halte ich für mehr als dünnes Eis...

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Ich bin weder Mieter noch Vermieter, kenne mich damit also nicht aus.

    Aber genau das ist doch das Problem. Dennoch eine Mutwilligkeit der Inanspruchnahme von BerH anzunehmen, nur weil der Mieter ein Stinkstiefel ist, halte ich für mehr als dünnes Eis...

    Die Mutwilligkeit entnehme ich seinem "Sach"-Vortrag. Er ha es absichtlich provoziert

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.


  • Kann man das wirklich an dem Begriff "Pauschale" festmachen?

    Ob die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale hier überhaupt zulässig war oder nicht, und wie dann jeweils die Abrechnung wäre, darüber kann man sich gut streiten. Einfach mal nach Heizkostenpauschale googeln ;)
    Also rechtlich durchaus schwierig für einen Laien.

    Hab ich gegoogelt. Ist nach -überwiegender Ansicht- unzulässig.

    Der Antragsteller sieht es nicht als schwierig an. Er hat sich die Hände gerieben und drauf los geheizt. So hat er sich hier auch aufgeführt.
    Dafür eine Sozialleistung zu bewilligen, fällt mir sehr, sehr schwer. Ja ich weiß, das zählt nicht. ;)

    Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 3 BerHG kommt es auf die verständige Würdigung aller Umstände an.

    Der Antragsteller trägt selbst nicht vor, dass die Vereinbarung der Pauschale unzulässig sei. Vielmehr beruft er sich gerade auf deren Wirksamkeit und stützt darauf seine Auffassung, dass er lediglich 80 EUR monatlich zahlen müsse. Ausgehend von dieser Annahme hat er fröhlich geheizt, erklärtermaßen, um seinen Vermieter zu schädigen. Damit hat er selbst - mutwillig - die Situation heraufbeschworen, in der er sich jetzt befindet, und das vertrete ich, obwohl ich wahrlich kein Hardliner bin. :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Eine mögliche Unzulässigkeit führt gegebenenfalls zu einer (teilweisen) Unwirksamkeit des Vertrages.
    Aber auch das wäre eine Frage, die einer ausführlichen rechtlichen Prüfung zugänglich ist und deren Überprüfung im Zusammenhang mit der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Forderung des Vermieters eine Bewilligung von Beratungshilfe zulässt.

    Nochmal: Das Verhalten des Antragstellers finde ich auch nicht okay. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, ob außergerichtlich Rechte wahrgenommen werden. Das ist unstreitig der Fall, denn es ist eine Rechtswahrnehmung, die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderung zu prüfen.
    Wirtschaftliche Verhältnisse werden unterstellt, andere Hilfsmöglichkeit sehe ich nicht und wurde hier auch nicht thematisiert.

    Bleibt die Frage der Mutwilligkeit.

    Würde ein verständiger Selbstzahler, der nicht BerH in Anspruch nehmen könnte, vorliegend einen Rechtsanwalt für die Rechtsverfolgung beauftragen?
    Es geht bei der Frage nicht darum, ob der Antragsteller an der Situation evtl "selbst schuld" ist oder vorsätzlich einen Schadenersatzanspruch entstanden lassen haben könnte (auch das wäre noch zu prüfen!).
    Es geht darum, ob die Rechtswahrnehmung an sich mutwillig ist.


    Husky98: Was ist denn daran mutwillig? Wenn mit mir eine Pauschale vereinbart ist, gilt diese Pauschale zunächst. Da muss ich nicht zwingend damit rechnen, mit einer weiteren Forderung "überzogen" zu werden.


    Treffe ich eine Vereinbarung, nach der ich eine Pauschale zu zahlen habe und wird dann eine Nachforderung gegen mich gestellt, würde auch ich als rechtskundiger Mensch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Ich sehe hier bislang keine sachliche, rechtlich fundierte Argumentation gegen diesen Punkt, sondern nur Bauchgefühl.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • PuCo & Husky:

    Nochmals: Es geht bei der Mutwilligkeit nicht um das vorherige Verhalten des Antragstellers, welches ihn in diese Situation gebracht hat, sondern darum, ob die Inanspruchnahme der Beratungshilfe mutwillig erscheint. Ansonsten könnte man mit dieser Argumentation die Bewilligung von BerH in vielen anderen Bereichen (z. B. Strafsachen, Unterhalt) auch ablehnen. Mir ging auch schon das ein oder andere Mal das Messer in der Tasche auf (und vermutlich würde ich mich im vorliegenden Fall auch schwarz ärgern), wenn ich mir so anhören durfte, was die Leute so auf die RAST gespült hat, aber Justitia ist nunmal blind...

    @Chainsaw Pat: :abklatsch (mit Ausnahme der anderweitigen Hilfemöglichkeit ;)).

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    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • :daumenrau
    (Man sollte viel öfter einfach mal ein "selbst Schuld" in den Raum/an den Kopf werfen!) Also irgendwo sind dann doch Grenzen in der BerH uä. Jeden Mist muss man nicht unterstützen. Also "wenn er so doof ist, und das auch noch so vorträgt....", Pech gehabt. Wenn Du den Antrag so aufnimmst (und er das tatsächlich unterschreiben sollte), kannst du den auch begründet zurückweisen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Eure Argumentation ist einleuchtend. Ich weiß das ja auch alles selbst (nach fast 19 Jahren BerH).
    Dennoch dreht sich im vorliegenden Fall bei mir der Magen um. Es widerstrebt mir echt nach diesem "Auftritt".
    Danke für eure Anregungen und ein schönes Wochenende!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Das steht natürlich NICHT im Antrag... :( (Emjoi funktioniert bei mir nicht mehr)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Warum nicht? Er hat es doch vorgetragen!!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Eure Argumentation ist einleuchtend. Ich weiß das ja auch alles selbst (nach fast 19 Jahren BerH).
    Dennoch dreht sich im vorliegenden Fall bei mir der Magen um. Es widerstrebt mir echt nach diesem "Auftritt".
    Danke für eure Anregungen und ein schönes Wochenende!


    Ich hatte auch bei einigen Bewilligungen die Faust in der Tasche so stark geballt, dass die Knöchel weiß wurden, verstehe also auch, wie du dich dabei fühlst.

    Warum nicht? Er hat es doch vorgetragen!!

    Auch das steht - wie ein "selbst schuld" - nicht im BerHG...

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