Ich bin weder Mieter noch Vermieter, kenne mich damit also nicht aus.
Aber genau das ist doch das Problem. Dennoch eine Mutwilligkeit der Inanspruchnahme von BerH anzunehmen, nur weil der Mieter ein Stinkstiefel ist, halte ich für mehr als dünnes Eis...
Das kann sein, aber Mutwilligkeit kann anzunehmen sein wenn er vorher nicht andere Mittel der Zuhilfenahme genutzt hat. Hat er das nämlich nicht, würde auch ich hier zurückweisen.
Darum ging es der Themenstarterin aber nicht. Da das nicht problematisiert wurde, würde ich erst mal davon ausgehen, dass es im Hinblick auf Eigeninititive kein Problem gibt.