Alles anzeigenWeitere Frage: Warum wendet er sich gegen die Kürzung? Hat er andere, gute Gründe (Selbstzahler, Urteil, Sonderfall), die ihn in den Glauben versetzen?
Wahrscheinlich der Klassiker: Weil er ja schließlich die Heizkosten gespart hat (die das Amt bezahlen durfte), steht ihm das Geld zu... Und die vom Amt wollen es ihm wegnehmen, obwohl er es ja eingespart hat. Auf Nachfrage, ob er denn bei einer Nachzahlung auch die Kosten aus seinem ALG II Satz übernehme, weil er habe ja die erhöhten Heizkosten verursacht:
Das ist ja ganz was anderes.... Ja, nee, ist klar.
Ja genau
Meine Frage, jeder Bescheid ist auch eine neue Angelegeheit?
Nein, absolut nicht. Es ist der gleiche (Lebens-)Sachverhalt. Wenn er Aufstockung bekommt und ggfls. teilweise gesparte Heizkosten behalte darf, dann ein Mal ein Schein. Der RA berät dazu und legt ggfls. Widerspruch ein. Beim nächsten Bescheid/Abrechnungsjahr kann er e dann selbst. Er wurde ja dazu beraten und kennt den Widerspruch nebst Begründung, den er nun selbst einlegen kann.
Ich denke, den Widerspruch kann der AS doch selbst einlegen, er weiß doch wogegen er angehen will, nämlich dass das Guthaben aus der Abrechnung nicht auf die Heizkostenpauschale angerechnet wird.
Oder wie ist das mit dem Vergleich, was würde ein Bürger tun, der den Anwalt bezahlen müsste.