Hallo,
es liegt ein Bauträgervertrag vor. Aus diesem ergibt sich, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Kaufgegenstand auf den Käufer zu übereignen, wenn der vom Käufer geschuldete Kaufpreis vollständig bezahlt bzw. hinterlegt ist.
Nun gibt es wohl diverse Mängel, weshalb die Käufer einen Restbetrag hinterlegen möchten, so dass die Auszahlung erst mit Behebung der Mängel erfolgt, aber dennoch bereits jetzt die Auflassung erklärt bzw. Auflassungsklage erhoben werden kann.
Ich meine eigentlich ein Hinterlegungsgrund liegt vor und die Hinterlegung kann angenommen werden, bin mir aber unsicher.
Hat vielleicht jemand spontan eine Meinung?