Ich habe folgenden Fall:
In Abt. I im GB steht eine Erbengemeinschaft eingetragen, die im Grundbuch nie berichtigt wurde. Im Rahmen der Flurbereiningung ist dieses „Problem“ akut geworden.
U.a. ist „A“ verstorben. Diese ist beerbt worden von ihrem Ehemann „B“ und Tochter „C“. Ein entsprechender Erbschein liegt vor. Der Nachlass besteht nur noch aus zwei Grundbesitze, welche bei unterschiedlichen Grundbuchämtern geführt werden. B schenkt der dies annehmenden C seinen vorgezeichneten1/2 Erbanteil.
Die Erschienenen B und C beantragen aufgrund der Erbteilsübertragung das GB dahingehend zu berichtigen, dass C als Miteigentümerin eingetragen wird.
Meines Erachtens ist dies so nicht möglich. Es geht doch nur im Wege der Auflassung, oder?