Guten Morgen!
Ich habe folgenden Erbscheinsantrag:
Ehefrau (F) gestorben. F setzt ihren Ehemann (M) als Alleinerbe ein. M nachverstorben.
Einer der Erbeserben von M (Erbschein nach M liegt vor) beantragt Erbschein.
Muss ich neben den gesetzlichen Erben der F auch die anderen Erbeserben von M anhören?