Hallo liebe Kollegen,
mir liegt ein Antrag vor auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit sowie einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leitungsrechte). Die Grunddienstbarkeit besteht für den jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit für den (derzeitigen) Eigentümer persönlich. Der Notar beantragt Eintragung "als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB". Weiß jemand ob das geht? Ich kannte das bisher nur von identischen Rechten. Hier handelt es sich ja um verschiedene Arten, zugegebenermaßen aber mit "gleichem" Inhalt. Im Schöner/Stöber finde ich nichts dazu.
Vielen Dank für eure Hilfe!