Ein Schuldner hat eine Lohnabtretung gemacht. Seither wird der pfändbare Betrag von seinem Lohn abgebucht.
Nun möchte er, dass sein mittlerweile 36jähriger Sohn, der selbstständig ist und nur wenig bis kein Einkommen hat, ihm als Unterhaltsberechtigter angerechnet wird.
Ich soll nun einen Beschluss machen und diesen dem Arbeitgeber übersenden.
Da die Abtretung nicht gerichtlich ist, habe ich kein Pfändungsverfahren.
Könnte ich trotzdem, nach Anhörung der Abtetungsgläubiger, einen Beschluss erlassen und, falls die anderen Voraussetzungen vorliegen, den Arbeitgeber anweisen, den Sohn als Unterhaltsberechtigen anzuerkennen?