Abtretung Lohn - Beschluss vom AG

  • Ein Schuldner hat eine Lohnabtretung gemacht. Seither wird der pfändbare Betrag von seinem Lohn abgebucht.

    Nun möchte er, dass sein mittlerweile 36jähriger Sohn, der selbstständig ist und nur wenig bis kein Einkommen hat, ihm als Unterhaltsberechtigter angerechnet wird.

    Ich soll nun einen Beschluss machen und diesen dem Arbeitgeber übersenden.

    Da die Abtretung nicht gerichtlich ist, habe ich kein Pfändungsverfahren.

    Könnte ich trotzdem, nach Anhörung der Abtetungsgläubiger, einen Beschluss erlassen und, falls die anderen Voraussetzungen vorliegen, den Arbeitgeber anweisen, den Sohn als Unterhaltsberechtigen anzuerkennen?

  • Natürlich nicht.
    Unterhaltsverpflichtet ist man doch nur wenn der Verwandte nach objektiven Kriterien außer Stande ist sich selbst zu unterhalten.
    Da müsste er schon ein Urteil vorlegen wonach er verpflichte ist gesetzlichen Unterhalt zu leisten, da du das als Vollstreckungsgericht gar nicht einschätzen kannst.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Für einen derartigen Beschluss gibt es m.E. keine gesetzliche Grundlage.

    Für Streitigkeit über den Umfang der Abtretung ist m.E. das Zivilgericht zuständig. Daher würde ich mich da auch keinesfalls einmischen.

    Perfektion ist eine Illusion.

    Einmal editiert, zuletzt von jfp (30. Juli 2018 um 12:16) aus folgendem Grund: Schreibfehlerberichtigung

  • Für Streitigkeit über den Umfang der Abtretung ist m.E. das Zivilgericht zuständig.

    bzw. evtl. das Arbeitsgericht.
    Aber für das Vollstreckungsgericht gibt es da definitiv nichts zu entscheiden.

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