Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz, was kommt hier infrage? 4
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hier Regelinsolvenz, da allgemein die Krankenkasse für Selbständige Gläubiger ist. (0) 0%
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Verbraucherinsolvenz, da es um die eigenen Krankenkassenbeiträge als Selbständiger geht. (4) 100%
Ich brauche Hilfe: Wir haben einen Mandanten, der früher mal selbständig war (bis 2014) und ca. 16 Gläubiger hat.
U. a. hat er die Krankenkasse als Gläubiger.
Ich weiß, dass Regelinsolvenz in Betracht kommt, wenn man als Gläubiger die Krankenkasse hat, also die Beiträge für die Mitarbeiter nicht gezahlt hat oder mehr als 20 Gläubiger hat.
Nur ist der Fall der, dass der Mandant die eigenen Krankenkassenbeiträge nicht gezahlt hat, als er selbständig war, so schlappe 5.000,00 €. Er hatte keine Mitarbeiter.
Jetzt bin ich überfragt. Ich würde gern Regelinsolvenz beantragen, da der Aufwand dann nicht so hoch ist und ich keinen Plan erstellen muss.
Kann mir jemand helfen, der sich diesbezüglich auskennt?
Danke