Hallo zusammen,
ich muss gleich einen Erbscheinsantrag aufnehmen.
Es gibt einen Erbvertrag der Eheleute mit gegenseitiger Erbeneinsetzung. Erben des Überlebenden sind beide Kinder. Die Tochter soll Vollerbe sein, der Sohn Vorerbe. Nacherben sind die Kinder der Tochter.
Zugleich gibt es die Pflichtteílsstrafklausel. Der Sohn hat nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil geltend gemacht und ist somit beim 2. Erbfall raus.
Wer ist jetzt Erbe nach dem 2. Erbfall?
Tochter alleine
oder Tochter mit ihren Kindern (gilt die Nacherbeneinsetzung auch als Ersatzerbeneinsetzung bei der Pflichtteilsstrafklausel?)
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe