Antragsteller will bei Gewaltschutzanordnung nicht genannt werden

  • Hallo,

    mehrere Personen werden von einer Dritten Person in einem Mehrfamilienhaus schikaniert. Es soll ein Annäherungsverbot für das Haus erwirkt werden; es möchte aber keiner als Antragsteller in Erscheinung treten. Wie fasse ich den Antrag auf einstweilige Anordnung ?

  • Hallo,

    mehrere Personen werden von einer Dritten Person in einem Mehrfamilienhaus schikaniert. Es soll ein Annäherungsverbot für das Haus erwirkt werden; es möchte aber keiner als Antragsteller in Erscheinung treten. Wie fasse ich den Antrag auf einstweilige Anordnung ?


    Ich halte dieses Ansinnen ebenfalls für unzulässig (entsprechend Vorbeitrag). Ggf. müsste man die Antragsaufnahme wohl ablehnen.

  • Das Begehren der (Nicht-)Antragsteller ist nachvollziehbar, aber m.E. nicht umsetzbar.
    Du kannst nur einen Antrag aufnehmen, wenn du einen (oder mehrere) Antragsteller hast.

    Das Annäherungsverbot bezieht sich eigentlich i.d.R. auch nicht ausschließlich auf das Gebäude...:gruebel:

    Der Antragsgegner hat das Recht zu erfahren, wer gegen ihn einen Antrag stellt.

  • Ohne Antragsteller kein Antrag, so rein logisch.

    Und wer bekommt die Kostenrechnung?? (so rein praktisch)

    Man kann über die Angabe der Adresse nachdenken, wenn zB die Ehefrau im Frauenhaus ist. Das ist aber etwas anderes, da die Adresse zumindest in der Akte ist.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • In Betracht käme in dieser Konstellation höchstens ein Platzverweis durch die Polizei (kein Fall des GewSchG). Aber dafür sind wir eben nicht zuständig.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich hatte mal eine ähnliche Sache, da wollte auch keiner der Antragsteller sein, weil jeder Bedenken hatte, dass sich die betreffende Person dann zukünftig auf diesen einen Antragsteller einschießen würde.
    Schlussendlich konnte ich sie davon überzeugen, dass alle Betroffenen den Antrag gestellt haben, denn dem Antragsgegner würde in jedem Fall klar sein, dass der Antrag aus dieser Gruppe käme, aber es blieb keine Einzelperson als Zielscheibe.

    Sonst hätte ich da auch nichts aufgenommen.

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