Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall und wäre über Meinungen sehr dankbar:
S und T haben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung nach M Grundstücke untereinander aufgeteilt.
Am gleichen Tag hat S ein notarielles Testament errichtet.
Als der Erbauseinandersetzungsvertrag zur Eintragung vorgelegt wurde, war S bereits verstorben. Mit der Erbauseinandersetzung wurde auch die Grundbuchberichtigung nach S eingetragen.
Jetzt, ein Jahr später, habe ich Kenntnis davon, dass das Testament angefochten wurde und die Wirksamkeit in Frage steht. Als Grund wird eine fehlende Testierfähigkeit vorgetragen.
Da beide Urkunden vom gleichen Tag stammen, steht ja quasi auch die Wirksamkeit der Erbauseinandersetzung in Frage.
Mit liegt jetzt ein Antrag auf Eintragung eines Eigentumswechsel vor, in dem T seine Grundstücke, die er im Rahmen der Erbauseinandersetzung erworben hat, weiterveräußert.
Kann ich diesen Eigentumswechsel vollziehen? Die Grundbuchunrichtigkeit steht ja (noch) nicht fest. Den Fall des Erwerbs des Käufers allein kraft guten Glaubens habe ich vorliegend daher ja nicht.
Vielen Dank für Eure Hilfe!