Hallo zusammen,
vielleicht ist es bloß zu warm, aber ich habe gerade einen Knoten im Hirn:
- Betreute hat Barvermögen von insgesamt c 76.000,- EUR
- daneben selbstgenutztes Eigentum, Wert ca. 230.000 EUR
- das Hausdarlehen valutiert noch i.H.v. ca. 160.000,- EUR (und wird auch monatlich bedient).
Für die Gerichtskosten bleibt das Haus ja gem. § 90 SGB VIII unberücksichtigt.
Ist das richtig, dass ich dann aber die Schulden (für das Haus) berücksichtigen muss, so dass ich hier in Folge NICHT zu einer Kostenerhebung käme?
Aber bei der Frage der Mittellosigkeit werden die Schulde dann nicht abgezogen?
Kommt mir irgendwie falsch vor....