Kosten bei Selbstgenutztem Eigentum ./. Schulden

  • Hallo zusammen,

    vielleicht ist es bloß zu warm, aber ich habe gerade einen Knoten im Hirn:

    - Betreute hat Barvermögen von insgesamt c 76.000,- EUR
    - daneben selbstgenutztes Eigentum, Wert ca. 230.000 EUR
    - das Hausdarlehen valutiert noch i.H.v. ca. 160.000,- EUR (und wird auch monatlich bedient).

    Für die Gerichtskosten bleibt das Haus ja gem. § 90 SGB VIII unberücksichtigt.

    Ist das richtig, dass ich dann aber die Schulden (für das Haus) berücksichtigen muss, so dass ich hier in Folge NICHT zu einer Kostenerhebung käme?
    Aber bei der Frage der Mittellosigkeit werden die Schulde dann nicht abgezogen?

    Kommt mir irgendwie falsch vor....

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Vorausgesetzt, das "selbstgenutzte Eigentum" ist angemessen, ist Dein Ergebnis richtig (so falsch es Dir auch gerade vorkommen mag).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Eine Diskussion gab es unter dem Titel Jahresgebühr? schon einmal. (Verlinkung klappt leider gerade nicht.)

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  • Bitte, gern geschehen.

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