Vorstellung+1. Frage wegen Abänderung KU

  • Hallo,
    lange Zeit habe ich hier hin und wieder mal still mitgelesen und habe mich nun hier angemeldet.
    Kurz zu mir:
    Bin RA´in, habe nach kurzer Berufstätigkeit eine lange Zeit wegen Kindern zu Hause verbracht.
    Nunmehr arbeite ich als freie Mitarbeiterin und bekomme Mandate aus dem Familienrecht. Ich habe derzeit niemandem im Umfeld, der Familiensachen macht, so dass ich wirklich auf mich gestellt bin und vieles mir beibringe, ja sogar neu lerne:) besuche Seminare, hier und da habe ich oft Schrierigkeiten mit der praktischen Umsetzung meiner Lösungansätze.

    Ich hoffe, in diesem Forum Hilfestellung zu erhalten oder auch gerne mal Fragen zu beantworten, sobald ich das nötige Selbstvertrauen wieder habe.

    Ich grübele gerade über folgende Frage:

    Titel für KU wurde 2 mal durch Beschluss auf Antrag des Unterhaltsschuldners abgeändert, jetzt besteht gar keine Unterhaltspflicht mehr, Kind volljährig und verdient ab Oktober mehr als KV.

    Berechnung und Ergebnis stehen somit, keine Probleme soweit. KV will verständlicherweise nicht mehr zahlen.

    Mir bereitet jetzt die praktische Umsetzung Schwierigkeiten und bevor ich weiter denke muss ich wissen, mit welchem Titel würde das Kind einen ZV-Auftrag einleiten können, sollte der KV nicht zahlen?!?
    Bekommt ein Kind diesen als vollstreckbare Ausfertigung immer, wenn Abänderungsbegehren vom KV ausging und der Beschluss zu seinen Gunsten mit einer Minimierung des Anspruchs endete?

    Kann/ muss ohne vorher Titelhausgabe (welchen dann überhaupt? 1. Titel? Abänderungsbeschlüsse? nur der letzte Beschluss? alle?) zu verlangen, ein Abänderungantrag gestellt werden? Wäre das in Kombi mit VKH dann mutwillig, wenn außergerichtlich noch nichts gelaufen ist?

    Sorry, wenn es zu lang ist, kürzer konnte ich mich nicht fassen.

    VG

  • HAllo Mr.T,
    nein, es ist alles gezahlt.

    Mir geht es nur darum zu verstehen, welcher Schritt sinnvoll ist, den ich machen muss, um den Mdt/ KV vor der weiteren Inanspruchnahme zu schonen nach OKt 18.

    Ich habe keinen Druchblick, welcher Titel dem Kind theoretisch zur Durchführung der ZV zur Verfügung steht und welchen ich herausverlangen muss/ sollte.
    Oder kann ich direkt, ohne gerichtliche Aufforderung zur Herausgabe, Abänderung verlangen?

    Bin/ denke ich zu wirrwarr?

  • .... mit welchem Titel würde das Kind einen ZV-Auftrag einleiten können, sollte der KV nicht zahlen?!?

    Versuchen natürlich mit allen, das käme beim VG aber nicht gut an, wenn der KV sich wehrt.

    Bekommt ein Kind diesen als vollstreckbare Ausfertigung immer, wenn Abänderungsbegehren vom KV ausging und der Beschluss zu seinen Gunsten mit einer Minimierung des Anspruchs endete?

    Der Tenor heißt doch: Wird dahingehend abgeändert , dass statt xxx € nur noch yyy € zu zahlen sind. Das ist der neue Titel, der ganz normal ausgeführt wird.

    Kann/ muss ohne vorher Titelhausgabe (welchen dann überhaupt? 1. Titel? Abänderungsbeschlüsse? nur der letzte Beschluss? alle?) zu verlangen, ein Abänderungantrag gestellt werden? Wäre das in Kombi mit VKH dann mutwillig, wenn außergerichtlich noch nichts gelaufen ist?

    Ja. Alle Titel außergerichtlich herausverlangen, mit Fristsetzung nach dem letzten Fälligkeitstermin für Unterhalt. Sonst erkennt das Kind sofort an und der KV sitzt auf den Kosten.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

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