Hallo,
lange Zeit habe ich hier hin und wieder mal still mitgelesen und habe mich nun hier angemeldet.
Kurz zu mir:
Bin RA´in, habe nach kurzer Berufstätigkeit eine lange Zeit wegen Kindern zu Hause verbracht.
Nunmehr arbeite ich als freie Mitarbeiterin und bekomme Mandate aus dem Familienrecht. Ich habe derzeit niemandem im Umfeld, der Familiensachen macht, so dass ich wirklich auf mich gestellt bin und vieles mir beibringe, ja sogar neu lerne:) besuche Seminare, hier und da habe ich oft Schrierigkeiten mit der praktischen Umsetzung meiner Lösungansätze.
Ich hoffe, in diesem Forum Hilfestellung zu erhalten oder auch gerne mal Fragen zu beantworten, sobald ich das nötige Selbstvertrauen wieder habe.
Ich grübele gerade über folgende Frage:
Titel für KU wurde 2 mal durch Beschluss auf Antrag des Unterhaltsschuldners abgeändert, jetzt besteht gar keine Unterhaltspflicht mehr, Kind volljährig und verdient ab Oktober mehr als KV.
Berechnung und Ergebnis stehen somit, keine Probleme soweit. KV will verständlicherweise nicht mehr zahlen.
Mir bereitet jetzt die praktische Umsetzung Schwierigkeiten und bevor ich weiter denke muss ich wissen, mit welchem Titel würde das Kind einen ZV-Auftrag einleiten können, sollte der KV nicht zahlen?!?
Bekommt ein Kind diesen als vollstreckbare Ausfertigung immer, wenn Abänderungsbegehren vom KV ausging und der Beschluss zu seinen Gunsten mit einer Minimierung des Anspruchs endete?
Kann/ muss ohne vorher Titelhausgabe (welchen dann überhaupt? 1. Titel? Abänderungsbeschlüsse? nur der letzte Beschluss? alle?) zu verlangen, ein Abänderungantrag gestellt werden? Wäre das in Kombi mit VKH dann mutwillig, wenn außergerichtlich noch nichts gelaufen ist?
Sorry, wenn es zu lang ist, kürzer konnte ich mich nicht fassen.
VG