Hallo,
ich bräuchte Hilfe bei folgendem Fall:
Zur Eintragung in die Grundbücher einer Untergemeinschaft (alle WEG's mit Balkon) beantragt ist eine Reallast (als Gesamtrecht) zugunsten aller übrigen WEG's (ohne Balkon) als Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB. Inhaltlich geht es um die Übernahme der (wiederkehrenden?) Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone.
Meines Erachtens soll hier offenbar eine Änderung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung umgangen werden, vermutlich sind Aufwand und Kosten der WEG zu hoch, whatever...
Rein rechtlich ist die Eintragung der Reallast in der bewilligten Form wohl möglich, dennoch findet mein Bauchgefühl das etwas merkwürdig. Irgendwelche Ideen und oder Kommentare? Was habe ich übersehen?
Vielen Dank für's Mitdenken bei 38 °C Außen- wie Innentemperatur!