Guten Morgen,
hat jemand eine Ahnung, wie die Pensen hinsichtlich der Auslandszustellungen berechnet werden?
Guten Morgen,
hat jemand eine Ahnung, wie die Pensen hinsichtlich der Auslandszustellungen berechnet werden?
Ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit jedenfalls kein eigenes PEBB§Y-Produkt.
:daumenrau, soll in die jeweiligen Abteilungsgeschäfte "eingepreist" sein.
Die Frage ist etwas ungenau - sind die "normalen" Auslandszustellungen gemeint, die auf der Abteilung gefertigt werden, dann sind die oben genannten Antworten richtig.
Sofern die Tätigkeit der Prüfungsstelle für Rechtshilfesachen gemeint ist, die die ein- und ausgehenden Ersuchen prüft, so ist diese Tätigkeit im Pensum für die Verwaltung berücksichtigt.
Es sind die Prüftätigkeiten des Rechtspflegers beim Amtsgericht gemeint.
Hallo Rainermdvz
M.E. gibt es dafür kein Pebbsy-produkt.
Hier wurde sich im Haus als Krücke damit beholfen, dass pro Verfahren den Sachbearbeitern per "Handsteuerung" ein pauschaler Minutenansatz zugebilligt wurde. Dabei wird nicht nach Art des Ersuchens, Land oder ein-/ausgehend unterschieden. Die Zahl möchte ich hier nicht nennen, aber anmerken, dass ich der Ansicht bin, dass der Zeitansatz im Schnitt passt.
OK, könntest Du mir per PN dann bitte mitteilen, wie viele Verfahren ihr pro Jahr habt und welches Pensum dafür zu Grunde gelegt wird.
Ich bin für die Fertigung der Ersuchen zuständig und Prüfstelle (). Dafür habe ich ein Pensum von 0,1. Und das passt auch. Wir haben so ca. 200 RH-Sachen im Jahr.
Fertigen und prüfen zugleich.
Ich bin für die Fertigung der Ersuchen zuständig und Prüfstelle (). Dafür habe ich ein Pensum von 0,1. Und das passt auch. Wir haben so ca. 200 RH-Sachen im Jahr.
Wie soll das ernsthaft gehen bei diesem niedrigen Pensum?
Weiß nicht. Vielleicht mache ich ja was falsch, aber ich komme gut klar. Da hier ja auch noch immer jeden Monat erhoben wird, mit welchen Anteil meiner Arbeitszeit ich welches Gebiet bearbeite, sehe ich das eigentlich immer ziemlich gut. Es sind monatlich zwischen 5 und 10% meiner Arbeit.
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