Moin,
ich habe mal eine für mich selbst neue Problematik:
Ein KfB beantragt, darin enthalten 105,00 € Gerichtskosten.
Der KfB wird erlassen, der KfB wird rechtskräftig.
Die Bezirksrevisorenprüfung stellt fest, dass die KR falsch war- richtig ist sie mit nur 35,00 €. KR wird geändert, 70 € gehen zurück an Kl-Vtr.
Nun bekomme ich die Akte mit dem Schreiben der BeZi: "Da die Gerichtskosten Eingang in den KfB gefunden haben, rege ich an, die Akte dem zuständigen Rechtspfleger zwecks Prüfung einer etwaigen Äbänderung vorzulegen"
Nun hab ich die hier.
Auf telefonische Nachfrage, was sie (die Bezi) damit meint und wie zu verfahren ist erhielt ich die Antwort: Keine Ahnung, ich mache keine Kosten, ich vertrete nur die Staatskasse.
Deshalb die Frage: Unter welche Korrekturmöglichkeit kann ich das fassen? Offenbare Unrichtigkeit- obwohl diese bei Erlass eigentlich nicht bestand? Oder reicht ggf. eine Mitteilung an den Schuldner des KfB, dass hier aufgrund geänderter KR ein Betrag von 70,00 € an den Gläubiger des KfB gezahlt wurde?
Wie wird das bei euch gehandhabt, wie macht ihr das?
Danke schonmal