Wohnrecht auf 1 Grundstück bei Überbau

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    ich habe eine Frage zur Eintragung eines Wohnrechts.
    Das Gebäude befindet sich auf 2 Grundstücken.
    Der Ausübungsbereich des Wohnrechts befindet sich jedoch nur auf
    einem der beiden Grundstücke.

    Kann jetzt das Wohnrecht nur an einem Grundstück bestellt werden oder
    muss man beide Grundstücke belasten, da ja das betroffene Gebäude
    auch auf beiden Grundstücken steht? Ohne das Gebäude ist das Wohnrecht
    doch hinfällig.

    Es handelt sich nicht um einen Anbau, der unabhängig von dem Rest des Gebäudes ist.

    Danke für Anregungen

  • Ich frage mich gerade, wie dieser Zustand überhaupt aus bauordnungsrechtlicher Sicht entstehen/bestehen kann. Unabhängig davon kann doch die Ausübung eines Wohnrechts auf bestimmte Räume beschränkt werden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hier auf dem Land ist so manches möglich, vor allem bei den Bauern im Außenbereich.
    Dass die Ausübung auf die Räume beschränkt werden kann, bestreite ich ja gar nicht.
    Allerdings wird für den Bestand des Rechtes das ganze Gebäude benötigt.

  • Du meinst quasi ein Gesamtrecht in der Ausübung beschränkt auf die Räume auf einem Grundstück. Interessante Idee.

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