Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hatte soeben ein Anruf von einer 16 Jährigen. Diese lebt in einer Pflegefamilie. Sorgeberechtigt sind die Eltern. Sie will nun den Unterhalt gegenüber ihren Eltern geltend machen und wurde vom Jugendamt zu uns ans Amtsgericht verwiesen. Beim Jugendamt hat man ihr nämlich mitgeteilt, dass sie für die Beistandschaft erst einen Antrag auf Bestellung eines Ergänzungspflegers beim Amtsgericht stellen soll.
So einen Fall hatte ich jetzt auch noch nie. Kann die 16 Jährig das tatsächlich selbst beantragen? und wen nimmt man da als Ergänzungspfleger.
Und wonach richtet sich die örtliche Zuständigkeit? Wohnort des Kindes oder der Eltern?
Vielen Dank für eure Hilfe!!