Kostenvermerke in Grundakte

  • Meine Frage richtet sich vor allem an die Grundbuchler in Bayern. Wir haben vom neuen Bezirksrevisor eine Anweisung erhalten, dass wir wieder Kostenvermerke in den Aktendeckel pinseln sollen. Wer macht das? Und kann sich irgendjemand erinnern, warum das ca. 1990 eingestellt wurde? Hatte das irgendwas mit der Einführung von SOLKOST zu tun?

  • bei uns eben nicht mehr - mich würde nur interessieren warum - schließlich sind ja kaum alle in unserem Bezirk irgendwann 1991 aufgewacht und haben beschlossen, ach nee machen wir jetzt nicht mehr

  • Vielleicht gab/gibt es in der Kostenverfügung in Bayern keinen § 2 Abs. 2? Auch sind die bayerischen Kollegen so auffallend still...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bin auch kein bayerischer Kollege, kann aber mitteilen, dass gem. Nr. 2.2 der dortigen Kostenverfügung auch in Bayern die Kostenvermerke vorgesehen sind. Allerdings bestimmt Nr. 1 der bayerischen Ergänzungsvorschriften zur KostVfg: "Im Falle der Übermittlung von Kostendatensätzen an die Kasse gelten die in den Dienstanweisungen für den Einsatz von automatisierten Kostenberechnungsprogrammen in der Justiz getroffenen besonderen Bestimmungen." Welche das sind, weiß ich leider auch nicht.

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