Euopäisches Insolvenzverfahren; Antrag auf ZwaSi

  • Ich habe einen Niederländer als Eigentümer im GB, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren in den NL eröffnet wurde. Nachweis der Eröffnung liegt hier vor, gem. Artikel 22 EuInsoVO (Entscheidung des niederländischen Gerichts mit amtlicher Übersetzung und Apostille). Ein Eintragungsersuchen des InsoGerichts in Deutschland liegt nicht vor.
    Ein inländischer Gläubiger beantragt nun die Eintragung einer ZwaSi.
    Nach Durchsicht der Europäischen InsoVO habe ich leider nicht gefunden, wie der Verfahrensgang ist, wenn über inländisches Vermögen verfügt werden soll.
    Ich wollte den Antrag zurückweisen. Ist das richtig? Welcher gesetzlichen Norm kann ich die Grundlage für eine ZUrückweisung entnehmen?:confused:
    Vielen Dank für etwaige Antworten!!

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