Hallo zusammen,
ich habe den Bestand zweier Grundbuchblätter eines anderen Grundbuchamtes komplett dem Bestand meines Grundbuchblatts zugeschrieben, sodass die anderen beiden Blätter zu schließen waren. Jetzt stehe ich vor der Frage, ob die Grundakten der geschlossenen Grundbücher hier oder am alten Gericht verwahrt werden? Werde durch Kommentar nicht wirklich schlauer, was nach der Eintragung mit den Akten passiert...