Übernahme Bestand von anderem Grundbuchamt

  • Hallo zusammen,

    ich habe den Bestand zweier Grundbuchblätter eines anderen Grundbuchamtes komplett dem Bestand meines Grundbuchblatts zugeschrieben, sodass die anderen beiden Blätter zu schließen waren. Jetzt stehe ich vor der Frage, ob die Grundakten der geschlossenen Grundbücher hier oder am alten Gericht verwahrt werden? Werde durch Kommentar nicht wirklich schlauer, was nach der Eintragung mit den Akten passiert...

  • Ich kenn es nur von einzelnen Grundstücken und da schickt das andere Grundbuchamt immer die Unterlagen mit, die "mein" Grundstück betreffen. Sind welche von dort und von hier betroffen, dann bekomme ich begl. Abschriften der Urkunden.
    Wenn sie dort komplett geschlossen werden, dann sollte auch der gesamte Akteninhalt bei dir sein. Die Aktendeckel können sie ja beim anderen Gericht behalten und eine Kopie des Vorblatts mit dem Verweis auf die Akten bei dir.

    Im Beck OK GBO § 10 RNr. 19 steht auch, dass Urkunden beim "Gericht der Eintragung" zu verwahren sind. Das ist bei dir.

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