Folgende Konstellation:
Bruder ist Betreuer für seinen Bruder. Der Betroffene selber ist ledig und alleinstehend. Der Betreuer hat eine Frau und zwei (minderjährige) Kinder.
Die noch lebende Mutter der beiden Brüder hat der Frau des gesunden Bruders (dem Betreuer) sowie den beiden minderjährigen Kindern das Haus übertragen
und sich selber und dem unter Betreuung stehenden Sohn ein Wohnrecht eintragen lassen.
Jetzt soll das Haus verkauft werden.
Vor dem notwendigen Verkauf des Hauses steht die Aufgabe der Wohnrechte.
Zeitlich gesehen vor der Ergänzungsbetreuerbestellung für den unter Betreuung stehenden Bruder (Vertretungsausschluss) für die Aufgabe
des Wohnrechts, ist von der Familienabteilung für die beiden minderjährigen Kinder ein Ergänzungspfleger eingesetzt worden. Der wirkt für den
Verkauf des Hauses als Vertreter der beiden mdj. Kinder mit.
Problem: Ergänzungspfleger für die Kinder und Ergänzungsbetreuer für den Betroffenen sind eine Person. Liegt da nicht eine Interessenkollision bzw. ein Ausschluss vor? Richter und Rechtspfleger haben da unabhängig voneinander auf Empfehlung aus der Familie gehandelt.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Wenn ich das beantworten könnte, käme ich schon ein Stück weiter... Daran schließen sich weitere Fragen an. Die stelle ich dann. Der Vorgang ist verzwickt.