Hallo zusammen,
ich muss in Vertretung eine Ausschlagungserklärung aufnehmen, wo die Erbin die Erbschaft ausschlägt. Die Erbin hat ein minderjähriges Kind und der andere sorgeberechtigte Elternteil befindet sich auf See (Marine).
Die Erbin schlägt selbstverständlich gleich für ihr Kind mit aus. Aber wie verhält es sich mit dem Kindesvater, der auf See ist? Hat dieser eine Ausschlagungs-
frist von 6 Monaten?
Vielen Dank für eure Hilfe