Moin, ich habe derzeit folgendes Problem und weiß auch nicht so recht wie ich damit umgehen soll:
Es besteht eine Nachlasspflegschaft, Nachlasspfleger ist x.
Der Nachlass ist vermögend, es konnten einzelne Erben ermittelt werden.
Diese erhielten Teilerbscheine.
Weitere Erben sind erst einmal nicht zu ermitteln- das Vermögen hätte jetzt hinterlegt werden können. Aber:
Aus der Zwischenabrechnung habe ich nun ersehen:
1. X hat den Teilerben Ihren Anteil ausbezahlt.
2. X hat nicht nur den Teil des vorhandenen Vermögens ausbezahlt, sondern zusätzlich die aufgrund der Berechnung des Steuerberaters noch zu erwartende Steuerrückzahlungen ebenfalls bei der Verteilung berücksichtigt- der Steuerbescheid bzw. die Erstattung erfolgte noch nicht.
3. X rechnet zusätzlich seine Tätigkeit ab, gegen den verbliebenen Nachlass, obwohl er teilweise auch in der Zeit geleistet hat, als die Teilerben noch nicht festgestellt waren. Diese Tätigkeiten sind meiner Ansicht nach auf alle Erben zu verteilen, also teilweise nicht dem Nachlass zu entnehmen sondern von den bereits ausgezahlten Erben zu zahlen.
4. Nach Rückfrage beim Finanzamt wurde die Nachlasspflegschaft für die Teilerben noch nicht aufgehoben,da das Finanzamt mitteilte dass bei Pflegschaftsaufhebung die einzelnen Erben Ihre Steuererstattung selbst geltend machen können- in diesem Fall würde das Geld dann nicht wie vom NL_Pfleger geplant zurück in die Nachlassmasse fließen.
Was würdet ihr tun? Kam hier so noch nicht vor und auch die Kolleginnen wissen jetzt nicht wie man weiter vorgehen sollte.
Die Hinterlegung des Restvermögens konnte so nicht erfolgen, da ja jetzt auch eine Forderung gegen das Finanzamt zum Erbe gehört, die bereits teilweise verteilt wurde...
Danke im Voraus