Ich habe eine generelle Frage zu dem Thema:
Das Konto der Ehefrau ist gepfändet. Wenn jetzt zweckgebundenes Geld auf dem Konto der Ehefraueingeht, welches eindeutig für den Ehemann ist (Pflegegeld), sind dann die §§850ff ZPO anwendbar?
Also kann das Geld freigegeben werden?
Die Frau möchte sogar einen Antrag nach § 850l ZPO stellenund das Konto für 12 Monate für unpfändbar erklärt bekommen, bis der Ehemannein eigenes Konto hat.