Einkommen des Lebenspartners

  • Ich habe eine Frage in der Beratungshilfe, die entweder den wirtschaftlichen Voraussetzungen oder ggf. der Mutwilligkeit zuzuordnen wäre.
    Grundsätzlich bleibt das Einkommen des Partners unberücksichtigt. Hier sind aber beide Lebenspartner von dem rechtlichen Problem betroffen.
    Beratungshilfe beantragt nun der der die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt.
    Kann ich darauf verweisen, dass der andere vom gleichen Problem betroffen ist und einen Anwalt bezahlen könnte ?

  • Ich habe eine Frage in der Beratungshilfe, die entweder den wirtschaftlichen Voraussetzungen oder ggf. der Mutwilligkeit zuzuordnen wäre.
    Grundsätzlich bleibt das Einkommen des Partners unberücksichtigt. Hier sind aber beide Lebenspartner von dem rechtlichen Problem betroffen.
    Beratungshilfe beantragt nun der der die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt.
    Kann ich darauf verweisen, dass der andere vom gleichen Problem betroffen ist und einen Anwalt bezahlen könnte ?


    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?80507-A-stin-mittellos-Lebensgefährte-nicht

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?83104-zwei-Antragsteller-einer-mit-Vermögen

    Vielleicht hilft das weiter?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Dankeschön - ich hatte zwar gesucht, aber wohl nicht das richtige Stichwort getroffen. :dankescho Der Ansatz mit der PKH gefällt mir und meinem Gerechtigkeitsgefühl

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