Ich habe eine Frage in der Beratungshilfe, die entweder den wirtschaftlichen Voraussetzungen oder ggf. der Mutwilligkeit zuzuordnen wäre.
Grundsätzlich bleibt das Einkommen des Partners unberücksichtigt. Hier sind aber beide Lebenspartner von dem rechtlichen Problem betroffen.
Beratungshilfe beantragt nun der der die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt.
Kann ich darauf verweisen, dass der andere vom gleichen Problem betroffen ist und einen Anwalt bezahlen könnte ?
Einkommen des Lebenspartners
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Sucher -
2. August 2018 um 12:15
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Ich habe eine Frage in der Beratungshilfe, die entweder den wirtschaftlichen Voraussetzungen oder ggf. der Mutwilligkeit zuzuordnen wäre.
Grundsätzlich bleibt das Einkommen des Partners unberücksichtigt. Hier sind aber beide Lebenspartner von dem rechtlichen Problem betroffen.
Beratungshilfe beantragt nun der der die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt.
Kann ich darauf verweisen, dass der andere vom gleichen Problem betroffen ist und einen Anwalt bezahlen könnte ?https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?80507-A-stin-mittellos-Lebensgefährte-nicht
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?83104-zwei-Antragsteller-einer-mit-Vermögen
Vielleicht hilft das weiter?
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Dankeschön - ich hatte zwar gesucht, aber wohl nicht das richtige Stichwort getroffen. Der Ansatz mit der PKH gefällt mir und meinem Gerechtigkeitsgefühl
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