Hallo,
ich habe eine not. Erbscheinsantrag vorliegen. Bei den vorgelegten Urkunden (von 1941, bzw. 1946) handelt es sich um "Geburtsurkunden" bzw. "Geburts- und Taufscheine" , die vom Pfarramt ausgestellt wurden (Tschechien).
Wie verhaltet ihr euch bei solchen Anträgen. Ich gehe davon aus, dass weitere Urkunden nicht vorliegen.
Geburts-Taufschein
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Was steht denn in den Urkunden alles drin?
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Name, Tag der Geburt, Ort der Geburt, Vater, Mutter, ( dann halt noch Taufpate, Hebamme, Pfarrer ect.)
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Anders als bei uns, gibt es in weiten Teilen der K+K-Gebiete nicht schon ab 1876 sondern erst viel später (nach 1938 bzw. teilweise 1948) standesamtliche Unterlagen. Das heißt, dass man Einträge aus dieser Zeit ohnehin nur als Matriken-Auszug (Kopie kirchlicher Register) bekommen kann. So wie in Deutschland im Zeitraum vor Einführung des Personenstandsgesetzes (1876).
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Vielen Dank
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Ich würde zunächst beim Notar oder den Antragstellern nachfragen, ob keine weiteren Urkunden vorliegen.
Nimmt er denn darauf irgendwie Bezug im Antrag? Oder hat er diese Taufscheine kommentarlos als Geburtsnachweis beigefügt?
Das würde ich schon erst Mal abklären.
Wenn vorgetragen wird, dass es keine Geburtsurkunden gibt, kannst du sie als anderen Beweis werten. Das musst du für dich entscheiden.
Letztendlich unterscheibst du den Erbschein und zu deiner Überzeugung muss feststehen, dass die Erbfolge so ist wie dargestellt. Also ob du diese anderen Beweise so akzeptierst.
Aber ohne jeglichen Sachvortrag würde ich sie (vorerst) nicht einfach so akzeptieren. -
Sapere aude!
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