Geburts-Taufschein

  • Hallo,
    ich habe eine not. Erbscheinsantrag vorliegen. Bei den vorgelegten Urkunden (von 1941, bzw. 1946) handelt es sich um "Geburtsurkunden" bzw. "Geburts- und Taufscheine" , die vom Pfarramt ausgestellt wurden (Tschechien).
    Wie verhaltet ihr euch bei solchen Anträgen. Ich gehe davon aus, dass weitere Urkunden nicht vorliegen.

  • Anders als bei uns, gibt es in weiten Teilen der K+K-Gebiete nicht schon ab 1876 sondern erst viel später (nach 1938 bzw. teilweise 1948) standesamtliche Unterlagen. Das heißt, dass man Einträge aus dieser Zeit ohnehin nur als Matriken-Auszug (Kopie kirchlicher Register) bekommen kann. So wie in Deutschland im Zeitraum vor Einführung des Personenstandsgesetzes (1876).

    https://www.radio.cz/de/rubrik/gesc…e-der-matrikeln

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (7. August 2018 um 21:17)

  • Ich würde zunächst beim Notar oder den Antragstellern nachfragen, ob keine weiteren Urkunden vorliegen.
    Nimmt er denn darauf irgendwie Bezug im Antrag? Oder hat er diese Taufscheine kommentarlos als Geburtsnachweis beigefügt?
    Das würde ich schon erst Mal abklären.
    Wenn vorgetragen wird, dass es keine Geburtsurkunden gibt, kannst du sie als anderen Beweis werten. Das musst du für dich entscheiden.
    Letztendlich unterscheibst du den Erbschein und zu deiner Überzeugung muss feststehen, dass die Erbfolge so ist wie dargestellt. Also ob du diese anderen Beweise so akzeptierst.
    Aber ohne jeglichen Sachvortrag würde ich sie (vorerst) nicht einfach so akzeptieren.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Sapere aude!

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