Vorlage Abtretungserklärung nach Kostenfestsetzung und Aufrechnung der Kasse

  • habe urlaubsbedingt mal wieder eine Strafakte auf dem Tisch.
    Kostenfestsetzungsantrag vom 01.03.2017. Nach Aufforderungwurde Geldempfangsvollmacht nachgereicht und Kosten am 1.10.2017 gegenStaatskasse festgesetzt. Beschluss dem Anwalt am 05.10.2017 zugestellt.

    Mit Schriftsatz vom 15.11.2017 hat LJK Aufrechnung gegenüberdem Mandanten erklärt.

    Mit Schriftsatz vom 05.12.2017 teilt der Rechtsanwalt der LJKmit, dass der Mandant seine Forderung bereits am 01.03.2017 an ihn abgetretenhat. Diese Abtretung war aber hier nicht bekannt. Das haben wir der LJK mitgeteilt.
    Jetzt macht natürlich der Anwalt hier Stress, weil er immer noch nicht sein Geld hat.
    Muss ich hier noch was veranlassen? Sollte es die Abtretung tatsächlich bereits am 01.03.2017 gegeben haben, hätte sie anstatt der Geldempfangsvollmacht vorgelegt werden können und nicht erst, wenn das Kind in Brunnen gefallen ist. Ich würde sagen, Pech gehabt. Oder wie seht ihr das?

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Dito, wenn keine Abtretungserklärung zum Zeitpunkt der Aufrechnung in den Akten (des Aufrechnenden) -> Pech gehabt. In diesem Zusammenhang auch interessant: OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. März 2015 – 2 Ws 426/14 –, juris

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

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