Es geht um die Zuweisung eines Sondernutzungsrechts zu einemMiteigentumsanteil.
Ursprünglich bestand das Wohnungseigentum aus zweiFlurstücken, davon wurde ein Flurstück unter Aufhebung des Sondereigentumsbereits auf ein anderes Grundbuchblatt übertragen.
Der Stellplatz, der Sondernutzungsrecht werden soll, ist im Aufteilungsplan noch auf beidenFlurstücken eingezeichnet. Der Notar beantragt nun, nur die Teilfläche, die aufdem Flurstück, das noch Wohnungseigentum ist, als Kfz-Stellplatz dem Miteigentumsanteilzuzuweisen.
Erst dachte ich das könnte so eingetragen werden, weil die Fläche genau definiertist, aber irgendwie kommen mir mittlerweile immer mehr Zweifel.