Festsetzung nach § 788 ZPO auch bei Zinsen?

  • Hallo,

    ich möchte gern die Zinsen zu einem Titel betragsmäßig titulieren lassen. (Hintergrund: ich brauche titulierte Kosten für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, da die Hauptforderung nicht ausreicht).

    Ist es richtig, dass ich hierfür einen neuen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen müsste?

    Danke vorab

    Liane

  • Aber die Zinsen sind doch nicht betragsmäßig tituliert. Sie unterliegen doch der 3-jährigen Verjährung, wenn sie im Titel nicht beziffert sind. Oder verstehe ich da was falsch?


    Also § 788 ZPO scheidet aus, Zinsen sind keien Vollstreckungskosten.

    Ein Mahnbescheid ist auch nicht möglich, wenn die Zinsen abstrakt im VB enthalten sind (5 Prozentpunkte aus ... seit...). Wäre ansonsten eine Doppeltitulierung, wenn man deshalb noch einmal einen MB beantragt.

    Für den Vollstreckungsantrag kann man die Zinsen bis zum Tag des Antrags doch ausrechnen. Verstehe das Problem nicht so recht. :gruebel:

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