Grundbuchauszug für WEG-Verwalter

  • Hallo,

    ich habe keinen Thread zu diesem Tema gefunden.

    Mein Sachverhalt:
    Ein WEG-Verwalter möchte eine Eigentümerliste seines zu verwaltenden Objekts hilfsweiseunbeglaubigte Grundbuchauszüge nur vom Bestandsverzeichnis und der Abteilung I.Eigentümerlisten führen wir nicht. Er bekommt daher die Ausdrucke von Bestandund Abteilung I, demnach teilweise Abschriften des Grundbuchs. Nach § 45 GBVist die Abschrift eines Teils des Grundbuchblattes nur in beglaubigter Form möglich.

    Meine Frage:
    Betrifft § 45 GBV diesen Fall oder ist mit teilweiseAbschrift des Grundbuchs die Abschrift bezogen auf ein oder mehrere in einemGrundbuchblatt eingetragene/s Grundstücks/e gemeint? Kann ich also Bestandsverzeichnisund Abteilung I unbeglaubigt (für 10 € pro Blatt) oder nur beglaubigt (für 20 €pro Blatt) erteilen?

    Für Antworten und Meinungen wäre ich sehr dankbar.

    Viel Grüße

  • Das trifft Deinen Fall, BV+Abt. I sind Teile des Grundbuchs. Abschriften, die auf BV+Abt. I beschränkt sind, können also nur beglaubigt erteilt werden. Viel Vergnügen beim Basteln, denn nach meiner Kenntnis kennt SolumSTAR den amtlichen Teilausdruck nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Möglich wäre unter Solumstar auch ein (kompakter) Ausdruck der Wohnungsblätter der gesamten Reihe.
    Wenn die Abt.II und III beim Kopieren abgedeckt/weggeknickt werden,
    dürfte der Verwalter genau das bekommen, was möchte (aber auch nicht mehr).

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!