Hallo,
in einerSache habe ich eine Auseinandersetzung mit einer Rechtsanwältin und hätte gerneIhre Meinung zum Sachverhalt:
In einerBetreuungssache werden die Kontoauszüge per Post an die Betreuerin übersannt,die Kosten werden dem Betreuten in Rechnung gestellt. In diesem Fall ist esallerdings so das der Betreute unproblematisch die Kontoauszüge auch selberholen könnte, die Auszugsdrucker sind Barrierefrei zu erreichen. Er würde dasauch machen um Geld zu sparen.
Frage ist jetzt,sind die Portokosten in so einem Fall nicht Kosten der Betreuung, die nur anfallenda es die Betreuung gibt und würde das nicht bedeuten das diese in derVergütung bereits enthalten sind?
Mit freundlichem Gruß
Roland Steinmann