Portokosten

  • Hallo,
    in einerSache habe ich eine Auseinandersetzung mit einer Rechtsanwältin und hätte gerneIhre Meinung zum Sachverhalt:
    In einerBetreuungssache werden die Kontoauszüge per Post an die Betreuerin übersannt,die Kosten werden dem Betreuten in Rechnung gestellt. In diesem Fall ist esallerdings so das der Betreute unproblematisch die Kontoauszüge auch selberholen könnte, die Auszugsdrucker sind Barrierefrei zu erreichen. Er würde dasauch machen um Geld zu sparen.

    Frage ist jetzt,sind die Portokosten in so einem Fall nicht Kosten der Betreuung, die nur anfallenda es die Betreuung gibt und würde das nicht bedeuten das diese in derVergütung bereits enthalten sind?

    Mit freundlichem Gruß


    Roland Steinmann

  • Ja, das sind Kosten der Geschäftsführung. Bei der Handhabung der Betreuerin gehe ich sogar davon aus, dass der Betreute die Portokosten doppelt zahlen muss, da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Bank die Auszüge kostenfrei per Post übersendet.

  • Ja, das sind Kosten der Geschäftsführung. Bei der Handhabung der Betreuerin gehe ich sogar davon aus, dass der Betreute die Portokosten doppelt zahlen muss, da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Bank die Auszüge kostenfrei per Post übersendet.


    Es gibt durchaus Konten, in denen der Versand in den Gebühren enthalten ist.

  • Hallo,
    in einerSache habe ich eine Auseinandersetzung mit einer Rechtsanwältin und hätte gerneIhre Meinung zum Sachverhalt:
    In einerBetreuungssache werden die Kontoauszüge per Post an die Betreuerin übersannt,die Kosten werden dem Betreuten in Rechnung gestellt. In diesem Fall ist esallerdings so das der Betreute unproblematisch die Kontoauszüge auch selberholen könnte, die Auszugsdrucker sind Barrierefrei zu erreichen. Er würde dasauch machen um Geld zu sparen.

    Frage ist jetzt,sind die Portokosten in so einem Fall nicht Kosten der Betreuung, die nur anfallenda es die Betreuung gibt und würde das nicht bedeuten das diese in derVergütung bereits enthalten sind?

    Mit freundlichem Gruß


    Roland Steinmann

    das dürfte m.E. auf den Einzelfall ankommen. Dass sich Betreuer die Auszüge von der Bank - ggf. auch auf Kosten d. Betreuten (die betr. Gebühren bucht die Bank vom Konto ab) übersenden lassen ist, ein üblicher wohl nicht zu beanstandender Vorgang, der darin begründet ist, dass die Betreuer ansonsten nicht auf verlässliche Art an die Auszüge rankommen, die sie für die Vermögenssorge und RL benötigen. Dass die Betreuten ihre Auszüge abholen und dann ihren Betreuern regemäßig korrekt sortiert vorlegen - davon kann nicht ausgegangen werden.:( Ungeachtet dessen besteht dieses Problem beim häufig praktizierten Online-Banking nicht.

    mfg

  • Sorry, hatte den Fall nicht richtig gelesen. Meine Antwort war Quatsch.
    In der Vergütung wären die Portoauslagen nur enthalten, wenn die Auslagen direkt der Betreuerin entstehen, z. B. wenn sie die Kontoauszüge per Post an die betreute Person weiterleitet.

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