Ein Schuldner begehrt einen Beratungshilfeschein zum Ausfüllen des Renten-Antrages.
Er wäre sehr kompliziert und ausführlich und er habe Angst, dass er was Falsches ausfüllt bzw. etwas vergisst.
Es geht wohl um psychische Probleme, weshalb der angehende Rentner nicht mehr arbeiten kann.
Kann man dafür Beratungshilfe gewähren?