Geschätzte Kollegen, ich hab hier wieder eine Problemstellung bei der ich Hilfe bedarf.
Folgende Konstellation:
Während des Versteigerungsverfahrens wird die Insolvenz über das Vermögen des eingetragenen Eigentümers eröffnet. Das Vollstreckungsgericht bekommt davon nichts mit. Es ergeht Zuschlag. Kurz vor dem Verteilungstermin geht bei dem Vollstreckungsgericht eine Eintragungsmitteilung des Grundbuchamts ein, dass der Insolvenzvermerk eingetragen wurde.
Jetzt stellen sich folgende Fragen:
1. Ist der Zuschlagsbeschluss nochmals an den Insolvenzverwalter zuzustellen und der Verteilungstermin wegen Verstoßes gegen die Bekanntmachungsfrist § 105 ZVG aufzuheben oder hat der Zuschlag trotz fehlender Beteiligung des Insolvenzverwalters Rechtskraft erlangt?
2. Wenn der Zuschlag rechtskräftig ist, ist dann auch der Insolvenzvermerk im Rahmen des Ersuchens § 130 ZVG zu löschen?
Ich habe leider zu diesen Problemen nichts in den Kommentaren gefunden. Kann mir jemand Hilfestellung geben? Die Sache eilt sehr.
Danke
Purzel