Hallo,
mein Betreuter ist gemeinsam mit seinen Geschwistern, die auch unter Betreuung stehen, nicht befreiter Vorerbe geworden. Zugriff auf den Nachlass hat nur die Testamentsvollstreckerin. Der Nachlass bleibt doch dann bei der Ermittlung des Gesamtvemögens des Betroffenen (hinsichtlich der Frage,ob er vermögend ist (Vergütung des Betreuers) und ggf. auch Gerichtskosten zu erheben sind) unberücksichtigt, oder?
Danke!!