Betreuter ist nicht befreiter Vorerbe

  • Hallo,
    mein Betreuter ist gemeinsam mit seinen Geschwistern, die auch unter Betreuung stehen, nicht befreiter Vorerbe geworden. Zugriff auf den Nachlass hat nur die Testamentsvollstreckerin. Der Nachlass bleibt doch dann bei der Ermittlung des Gesamtvemögens des Betroffenen (hinsichtlich der Frage,ob er vermögend ist (Vergütung des Betreuers) und ggf. auch Gerichtskosten zu erheben sind) unberücksichtigt, oder?

    Danke!!

  • Ist für mich eine klassische Frage für den Bezirksrevisor- diesen würde ich befragen. Dies ging hier bei Testamentsvollstreckungen mal so, mal so aus, je nach genauer Testamentsgestaltung. Daher kann ich da keine pauschale Antwort geben.

  • Bei der Vergütung wie Frog. In aller Regel steht das Vermögen nach dem Willen des Erblassers dafür nicht zur Verfügung. Es gibt eine Entscheidung unseres LG hinsichtlich der Aufwandspauschale, die diesen Grundsatz aufstellt (LG Wuppertal 9 T 76/15 vom 30.04.2015).

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