Titelumschreibung bei Teilabtretung

  • Hallo liebes Forum,

    ich brauche mal wieder eure Hilfe :)

    Folgender Fall:

    III/1 100.000 Euro Buch-Grundschuld für x

    Ein mittelrangiger Teilbetrag wird abgetreten an y.
    Das Recht wurde im Grundbuch in 1.1 , 1.2 und 1.3 geteilt und 1.2 abgetreten an y.

    X beantragt jetzt die Zwangsversteigerung aus III/1 (100.000 Euro) und legt den Titel mit Klausel und Zustellung vor (beides geschah vor Teilabtretung)

    Ich frage mich bei der Zwischenverfügung nun folgendes:
    Reicht es, wenn X einen korrigierten Antrag einreicht oder muss der Titel auch umgeschrieben werden. Eigentlich ist der Gläubiger ja gleich geblieben und nur der Betrag, aus dem vollstreckt wird, hat sich geändert. Ich tendiere daher dazu, dass der Titel nicht umgeschrieben werden muss. Was meint ihr?

    Danke euch vorab

  • Ich denke, der Titel muss nicht umgeschrieben werden.
    Allerdings kann der Gläubiger nur aus dem "Rest" Der Grundschuld vollstrecken=> aus III/1,.1 und III/1.3

    eine Rechtsnachfolge hat nur bei dem nicht zu vollstreckenden Teil des Rechts stattgefunden

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

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