Doppelausgebot § 59 ZVG

  • Anta hatte das "Draufhauen" doch eigentlich beendet.....
    Es soll aber auch bitte mehr als Tipps für die Zukunft und nicht als Bashing verstanden werden.

    Ganz allgemein: Ich denke, jede(r) von uns hat gerade in Terminen schon mal Entscheidungen getroffen, bei denen man selbst hinterher mindestens Zweifel hatte. Davon will ich mich gar nicht freisprechen. So schwer es fällt, gehört zu einer guten Fehlerkultur, dass man Fehler als solche benennt und sie sich selbst eingesteht.

    In der Sache: Ich möchte hier keine Beschwerdebegründung liefern, daher nur soviel: Ein Zuschlag auf die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen kann die richtige Entscheidung sein. Die Frage, ob und ggf. wie sich ein (in meinen Augen) fehlerhaftes Doppelausgebot auf das Bietgeschehen ausgewirkt hat, kann man sich meines Erachtens aber durchaus stellen. In diesem Sinne verstehe ich auch den Hinweis von Araya auf die BGH-Rechtsprechung und teile das Bauchgefühl von hiro.

  • Danke für die ausfürlichen Meinungen und Tipps.

    Ich sagte nicht, dass ich keinen Fehler gemacht habe, sondern nur, dass ich anderer Ansicht bin.
    Wenn ich mir so sicher gewesen wäre, hätte ich ja nicht dieses Thema erstellt... ;)

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